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Rechtsschutz

„Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“. Wie schon das alte Sprichwort besagt, ist es oft nicht einfach, sein eigenes Recht durchzusetzen. Gut, wenn man einen Partner an seiner Seite hat, der zumindest die finanziellen Folgen einer rechtlichen Auseinandersetzung trägt. Recht sprechen können wir leider nicht - aber wir unterstützen Sie mit der passenden Rechtsschutzversicherung.

Das Private ist der wichtigste Teil unseres Lebens. Umso gravierender, wenn es von außen durch einen Rechtsstreit und dessen finanzielle Risiken gestört wird. Anlässe gibt es genug: Mahnbescheide, Verkehrsunfälle, Kündigungen, Mietkonflikte. Überall lauern Risiken, die sehr teuer werden können – auch emotional. Denn wer das finanzielle Wagnis eines Rechtsstreits vermeiden möchte, geht oft Kompromisse und Vergleiche ein, die er bereut.

Der Rechtsschutz für Privatkunden der NRV ist für alle, die endlich auf der sicheren Seite stehen wollen – übrigens auch für Angehörige des öffentlichen Diensts. Von der ersten Rechtsauskunft durch unsere kostenfreie Anwaltshotline JURCALL bis hin zur Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt, dessen Kosten wir übernehmen.

Neben vielen Extras ist bei uns vor allem eines inklusive: Ein gutes Gefühl.

Haben Sie bei der NRV das Produkt All-In Dynamik oder den XXL-Baustein zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26 a) oder zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz (§ 25 a) oder zum Rechtsschutz Ruhestand (§ 30 a) versichert, nutzen Sie die kostenfreie Dienstleistung Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

 

Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn die eigene Entscheidungfähigkeit eingeschränkt ist, zum Beispiel im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit, ähnlicher Krankheitsbilder oder eines Unfalls.

kostenfrei enthalten in unserem Tarif All-In

Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine oder mehrere Personen, sogenannte Bevollmächtigte, Sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten, wenn Sie zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst entscheiden können.

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